Sozialer Interventionsfonds

Der soziale Interventionsfonds des VDAB finanziert unter bestimmten Bedingungen die Outplacementbetreuung, wenn der Arbeitgeber dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies ist der Fall für:

  • Arbeitnehmer,
  • Selbstständige, die Insolvenz angemeldet haben,
  • Gehilfen von insolventen Selbstständigen und
  • Arbeitnehmer, die bis zu einem Jahr vor dem Insolvenzurteil im Unternehmen gearbeitet haben.