Sanktionen gegen den Arbeitgeber

Die Informationen auf dieser Seite umfassen die Zuständigkeiten, die durch die sechste Staatsreform vom 01.07.2014 den Gemeinschaften, Regionen oder Gemeinschaftskommissionen übertragen wurden. Die bestehenden Rechtsvorschriften bleiben so lange in Kraft, bis eine Gemeinschaft oder eine Region Änderungen oder neue Vorschriften beschließt.
Allgemeine Informationen über die sechste Staatsreform

Die Übertragung von Zuständigkeiten gilt nur im Rahmen der besonderen Regelung des Outplacements von Arbeitnehmern von mindestens 45 Jahren (Teil 2 des Kapitels 5 des Gesetzes) und nicht im Rahmen der allgemeinen Regelung des Outplacements (Teil 1 des Kapitels 5 des Gesetzes).

Der Arbeitgeber schuldet einen Pflichtbeitrag von 1.800 EUR, wenn sich herausstellt, dass er kein Outplacement angeboten hat, obwohl er dazu verpflichtet war. Dieser Betrag wird dem LfA gewährt und wird über das LSS eingezogen.

Zuständige Behörde

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

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