Erhöhte Arbeitslosenunterstützung

Ein Arbeitnehmer, dessen befristeter Arbeitsvertrag oder Zeitarbeitsvertrag aufgrund der Umstrukturierung nicht verlängert wird, ist kein entlassener Arbeitnehmer. Dennoch kann er sich in die Beschäftigungszelle eintragen lassen, wenn er für den Arbeitgeber in Umstrukturierung mindestens 1 Jahr ununterbrochen beschäftigt gewesen ist. Er erhält dann zwar keine Wiederbeschäftigungsentschädigung aber sehr wohl eine Arbeitslosenunterstützung.

Diese Arbeitslosenunterstützung fällt höher aus, als wenn er sich nicht eintragen lässt

Zuständige Behörde

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

Ihr Büro suchen