Unternehmen in Umstrukturierung

Gleich aus welchen Gründen eine Umstrukturierung eines Unternehmens erfolgt, kann die Entscheidung des Unternehmensleiters zu Situationen führen, die Gegenstand einer besonderen Gesetzgebung sind.

Übergang eines Unternehmens

Ein Unternehmensleiter kann beschließen, sein Unternehmen oder einen Teil davon (eine Abteilung, eine Dienststelle) an einen Dritten zu übertragen oder an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise zu erwerben. Derartige Fälle von Fusion, Spaltung oder Übernahme können einen Übergang eines Unternehmens darstellen, wenn gleichzeitig Personal übernommen wird. Die in diesem Fall geltende Gesetzgebung regelt die Rechte und Pflichten des Übertragenden (Arbeitgeber, der sein Unternehmen ganz oder teilweise überträgt), des Erwerbers (Arbeitgeber, der das Unternehmen ganz oder teilweise erwirbt) und der Arbeitnehmer, die von diesem Übergang des Unternehmens betroffen sind.

Kollektive Entlassung

Der Unternehmensleiter kann sich auch gezwungen sehen, eine bedeutende Zahl von Arbeitnehmern zu entlassen. Je nach Anzahl der in Aussicht gestellten Entlassungen kann dies zu einer kollektiven Entlassung führen. Wenn der Arbeitgeber eine kollektive Entlassung plant, muss er eine Reihe diesbezüglich geltender Vorschriften beachten.

Betriebsschließung

Noch folgenreicher ist die Situation, wenn ein Unternehmensleiter gezwungen ist, seine Tätigkeit einzustellen und sein Unternehmen zu schileßen. Diese Betriebsschließung kann auf einen freiwilligen Beschluss des Arbeitgebers (freiwillige Liquidation) beruhen oder gezwungenen Charakter haben (Konkurs).

In derartigen Fällen muss der Arbeitnehmer eine Reihe von Verpflichtungen und Formalitäten erfüllen, die durch gesetzliche und rechtliche Bestimmungen für Betriebsschließungen vorgesehen sind. Diese Regelung sieht unter bestimmten Bedingungen und innerhalb bestimmter Grenzen auch die Beteiligung eines Garantiefonds (des sogenannten Betriebsschließungsfonds) für den Fall vor, dass der Arbeitgeber seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern, die dieser Schließung zum Opfer fallen, nicht erfüllt.

Übernahme von Aktiva nach Konkurs

Wenn ein Unternehmen Konkurs anmeldet, kann ein potenzieller an einer vollständigen oder teilweisen Übernahme der Aktiva dieses Unternehmens interessiert sein. Wenn diese Übernahme von Aktiva mit der Übernahme einer Reihe von Arbeitnehmern des Konkursunternehmens einhergeht, handelt es sich um eine Übernahme von Aktiva nach Konkurs im Sinne des Arbeitsrechts, wobei die Rechte und Pflichten jeder der Parteien geregelt werden. Eine Beteiligung aus dem Betriebsschließungsfonds kann in einem solchen Fall ebenfalls vorgeschrieben sein.

Kündigung geschützter Arbeitnehmer

Im Rahmen einer Umstrukturierung des Unternehmens ist es nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber eine Kündigung geschützter Arbeitnehmer vornimmt. Diese Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der vor ihrer Entlassung aufgehoben werden muss. Die Aufhebung dieses Schutzes unterliegt einem besonderen Verfahren.

Anwendung verschiedener Regelungen

Der Unternehmensleiter kann eine Entscheidung treffen, die zur Anwendung verschiedener Regelungen führt. So kann er im Rahmen der Schließung seines Unternehmens mit der Situation einer kollektiven Entlassung konfrontiert werden.

Zuständige Behörde

FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung

Generaldirektion Arbeitsrecht und juristische Studien
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : dej@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Arbeitsverträge, Organisation der Arbeit und Arbeitszeit, Information und Konsultation der Arbeitnehmer, Übergang von Unternehmen