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Bei einem Personalabbau im Rahmen von Umstrukturierungen oder der Schließung eines Unternehmens kann der Schwellenwert für Kollektiventlassungen schnell erreicht werden.

Erforderlichenfalls ist auf ein recht kompliziertes rechtliches Verfahren zurückzugreifen, das unbedingt einzuhalten ist, um zu verhindern, dass die Kündigungen ungültig erklärt werden.

Darüber hinaus müssen die negativen Auswirkungen einer Kollektiventlassung oder einer Betriebsschließung abgeschwächt oder durch Präventivmaßnahmen sogar vermieden werden. Die schnelle, effiziente und sachkundige Begleitung soll möglichst vielen Menschen helfen, eine Arbeit zu finden und dadurch erneut in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, noch bevor die Kündigungsfrist beendet ist.

Während der Krisenverwaltung in dem Unternehmen kann das Arbeitsamt sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern wertvolle Hilfe anbieten::

  • umfassende und sachkundige Ratschläge bei Umstrukturierungen und Kollektiventlassungen, einschließlich Informationen über die rechtlichen Schritte, die zu beachten sind, und ihre richtige Umsetzung;
  • Unterstützung beim Entwurf, der Einrichtung und dem Betrieb der Aufnahmeeinrichtungen, insbesondere der "Beschäftigungszellen", in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Unternehmen und den gesetzlich vorgesehenen Organisationen;
  • Information der entlassenen Mitarbeiter über freie Stellen sowie über die Dienste und Funktionsweise des Arbeitsamts;
  • Unterstützung der entlassenen Mitarbeiter während der Kündigungsfrist und der Periode, während derer sie an der Beschäftigungszelle beteiligt sind, um eine Berufsbilanz zu erstellen und eine neue Stelle zu suchen;
  • falls eine schnelle Beschäftigung nicht möglich ist, kann das Arbeitsamt auf Nachfrage Informationen über geeignete Ausbildungen und Schulungen beschaffen und Treffen organisieren;
  • in besonderen Fällen können Ratschläge über beschäftigungsfördernde Maßnahmen u. a. im Rahmen der Arbeitslosenversicherung und der Sozialen Sicherheit erteilt werden, welche die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern.

Zuständige Behörde

Arbeitsamt der DG

Dienst Kollektiventlassungen & Umstrukturierung
Adresse:
Hütte 79
4700 Eupen
Belgiën
Telefon: 087/63.89.00
Fax: 087/55.64.73
E-Mail: umstrukturierung@adg.be
Website: www.adg.be