Stufenplan im Bereich Beschäftigungszellen

Etappe 1 - Gründung

Die Gründung einer Beschäftigungszelle liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Die Beschäftigungszelle muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Entlassung im Rahmen der Umstrukturierung eingerichtet worden sein.

Etappe 2 - Ersuchen um Stellungnahme des regionalen Ministers

Die Hauptfunktion der Beschäftigungszelle liegt darin, jedem eingetragenen Arbeitnehmer Outplacement anzubieten. Das Outplacementangebot muss vom föderalen Minister der Beschäftigung genehmigt worden sein.

Damit das Outplacementangebot genehmigt werden kann, muss es innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Gründung der Beschäftigungszelle dem regionalen Minister der Beschäftigung, der für den Sitz des Unternehmens zuständig ist, zur Stellungnahme übermittelt werden. Falls der zuständige regionale Minister vierzehn Kalendertage nach Übermittlung des Ersuchens keine Antwort erteilt hat, gilt die Stellungnahme als erteilt.

Etappe 3 - Übertragung an föderalen Minister

Der Arbeitgeber in der Umstrukturierung sendet dann unverzüglich das Outplacementangebot an den föderalen Minister der Beschäftigung, zusammen mit der Stellungnahme des zuständigen regionalen Ministers der Beschäftigung (bei Ermangelung einer Stellungnahme ist ein an den regionalen Minister adressiertes Einschreiben beizufügen)

Etappe 4 - Beschluss des föderalen Ministers

Der föderale Minister der Beschäftigung übermittelt dem Arbeitgeber seinen Beschluss innerhalb von vierzehn Kalendertagen. Er kann die Stellungnahme des Begutachtungsausschusses einholen, um seinen Beschluss zu fassen.

Etappe 5 - Ende

>Das Ende der Beschäftigungszelle wird in Abhängigkeit der Entlassung des letzten Arbeitnehmers festgelegt.

Die Beschäftigungszelle muss mindestens bis zum Ende eines Zeitraums von :

  • 3 Monaten nach der letzten Entlassung eines Arbeitnehmers von mindestens 45 Jahren verfügbar sein.
  • 6 Monaten nach der letzten Entlassung eines Arbeitnehmers von mindestens 45 Jahren verfügbar sein.

Zuständige Behörde

FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung

Generaldirektion Arbeitsrecht und juristische Studien
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : dej@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Beschäftigungzelle, Outplacement im Rahmen der Beschäftigungzelle, paritätische Ausbildungsausschüsse, Beschäftigungshilfe.